Reform der Jobcenter: Von der Leyen steuert sehenden Auges ins Chaos. Daniela Kolbe: So kann man nicht mit sieben Millionen Hartz-IV-Empfängern umgehen.

Dienstag, 26. Januar 2010
Daniela Kolbe

Berlin/Leipzig.  Zu den gestern veröffentlichen sogenannten neuen Vorschlägen der Bundesarbeitsministerin Frau von der Leyen
zur Reform der Jobcenter erklärt die Bundestagsabgeordnete Daniela Kolbe: „Das was da vorgelegt wurde, ist unverantwortlich den
Betroffenen und den Kommunen gegenüber. Wir brauchen eine Reform die den Menschen hilft, sie in Arbeit bringt und die Kommunen
und Länder nicht zusätzlich belastet. Daher wollen wir die Jobcenter in ihrer jetzigen Struktur, nämlich der Hilfe aus einer Hand,
erhalten und verfassungsfest machen.“

Eine Trennung, wie sie vom Bundearbeitsministerium vorangetrieben wird, geht an der derzeitigen Problemlage auf dem Arbeitsmarkt
meilenweit vorbei und erschwert zudem die Vermittlung der Betroffenen. Sie ist ein Schlag ins Gesicht der betroffenen Hartz
IV-Empfänger/-innen. Bereits im vergangenen Jahr gab es eine Einigung mit allen 16 Bundesländern, auch den unionsregierten.
„Wäre die Kanzlerin nicht spontan erst von der eigenen CDU/CSU-Fraktion ausgebremst worden und dann vor ihr umgefallen, wäre
das Thema schon längst im Sinne der Menschen gelöst und die Kommunen hätten Planungssicherheit“, so Daniela Kolbe.

Die nach schwarz-gelbe Bundesregierung geplante Trennung der jetzt bestehenden Aufgabenwahrnehmung und Hilfe aus einer Hand, führt
in erster Linie zu einer umständlicheren und schlechteren Betreuung von Langzeitarbeitslosen. Mit einer Trennung werden die jetzigen
ARGEN und Kommunen erst einmal damit beschäftigt sein, eine funktionierende Verwaltungsstruktur neu und umständlich zu
organisieren. Neben unnötigen Arbeits- und Verwaltungsaufwand wird eine Trennung deutliche Mehrkosten mit sich bringen,
für Bund und insbesondere für Städte und Gemeinden. Wie das finanziert werden soll, steht ebenfalls in den Sternen.
Anstatt das Geld in die Betreuung Langzeitarbeitsloser zu investieren, wird es hierfür ein Bürokratiemonster
mit beiden Händen zum Fenster rausgeworfen.

Wie Daniela Kolbe weiter erläutert seien die Kommunen und Arbeitsagenturen in den vergangenen Jahren zumeist gut
zusammengewachsen. „Mit dem, was von der Leyen jetzt plane, entstünden erneut zwei Systeme, um Langzeitarbeitslose einerseits zu
betreuen und andererseits in Arbeit zu vermitteln. „Leistungen "unter einem Dach" ersetzen nicht Leistungen "aus einer Hand",
so Kolbe.

Bestes Beispiel dafür sei die ausschließlich von der BA verwendete Software A2LL, in der die Hartz IV-Empfänger/-innen erfasst
sind. A2LL hat keinerlei Schnittstellen zu anderen – zu kommunalen - Programmen. Was bedeutet, dass die Kommunen eine zweite
Datei je Kunden anzulegen haben und das gut sieben Millionen mal. Darunter leiden wird der Kunde und seine Vermittlung in Arbeit,
spätestens dann wenn beide Dateien nicht auf demselben aktuellen Stand sind.


Kolbe appelliert deswegen eindringlich: „Wir müssen gemeinsam versuchen, einen Weg zu finden, der den Interessen der
Arbeitslosen sowie den Mitarbeitern in den Behörden, denen der  Kreisen und Kommunen, der Länder und dem Bund entspricht.
Es kommt jetzt darauf an, eine Lösung für die Menschen gemeinsam zu schaffen und sich nicht stur und steif an Inhalten
im Koalitionsvertrag festzuklammern, wohl wissentlich, dass sie falsch sind. 16 Bundesländer, selbst unionsregierte,
die kommunale Spitzenverbände,  Sozialverbände oder Rechtswissenschaftler können nicht alle irren, wenn sie vehement
von einer Trennung abraten und eine Grundgesetzänderung favorisieren. Das muss doch auch endlich mal in der Unionsfraktion
ankommen“, so Daniela Kolbe.

"Wir brauchen die Betreuung aus einer Hand wie bisher in den ARGEn oder ähnlichen Strukturen.
Die SPD-Bundestagsfraktion ist für Verhandlungen mit der Bundesregierung gesprächsbereit, um eine gute Lösung für die
Arbeitsuchenden und die Mitarbeiter/-innen in den JobCentern und Optionskommunen zu erreichen. Nach Auffassung einiger
Rechtsexperten, würde die Bundesregierung mit ihrer Totalverweigerung einer Grundgesetzänderung gegenüber, übrigens auch den
Fortbestand der Optionskommunen gefährden.“

Hintergrund: Das Bundesverfassungsgericht hatte im Dezember 2007 die bisherige enge Verzahnung von kommunaler Betreuung in
Verbindung mit den Agenturen für Arbeit in so genannten ARGEn für verfassungswidrig erklärt.
Es gewährte dem Bund bis Ende 2010 Zeit, dies zu ändern.

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