Falschmeldung des Sächsischen Sozialministeriums - Kolbe/Homann: „Zensur im Namen der sächsischen Ministerin“

Mittwoch, 6. April 2011
Daniela Kolbe

Zur Diskussion um eine Zensur von Pressemitteilungen sächsischer Demokratieprojekte durch das Sozialministerium erklären Daniela Kolbe, stellvertretende Sprecherin der Arbeitsgruppe Strategien gegen Rechtsextremismus der SPD-Bundestagsfraktion und Henning Homann, Sprecher für demokratische Kultur und bürgerschaftliches Engagement der SPD Landtagsfraktion:

„Frau Ministerin Clauss möchte in Zukunft, dass die Anti-Rechtsextremismusprojekte Kulturbüro Sachsen und Opferberatung ihre Pressemitteilungen mit dem Sozialministerium abstimmen. Diese Zensur findet in ihrem Namen statt! Die Aussage von Ministeriumssprecher Ralph Schreiber vom Dienstag vergangener Woche, wonach die vorherige Abstimmung von Pressemitteilungen eine Vorgabe durch das Bundesfamilienministerium sei, entsprechen offenbar nicht der Wahrheit. Dies belegt das heute von den Grünen veröffentliche Schreiben des Bundesfamilenministeriums. Auch in anderen Bundesländern ist diese Zensurklausel unbekannt. Dort müssen lediglich u.a. Broschüren und Plakate vor Auslösung des Druckauftrags vorgelegt oder zur Kenntnis gegeben werden. Diese Praxis ist bei den Vereinen und Initiativen auch in Sachsen bereits seit Jahren akzeptiert.

Mit der Zensur von Pressemitteilungen wird die notwendige Unabhängigkeit der Zivilgesellschaft in Frage gestellt, um auch unangenehme Wahrheiten auszusprechen. Diese betrifft zum Beispiel die unabhängige Dokumentation rechtsmotivierter Straftaten, die teilweise erheblich von den Zahlen von Verfassungsschutz und Polizei abweichen,“ so Kolbe und Homann.

Gleichzeitig kündigte Daniela Kolbe an, das Bundesfamilienministerium in der Sache einzuschalten. Dazu habe sie eine mündliche Anfrage gestellt, die konkret nach Vorgaben zur Zensur von Pressemitteilungen frage. Die Anfrage wird morgen im Rahmen der Bundestagssitzung beantwortet.

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