Kolbe: Gesetzesänderung ersetzt Aufklärung nicht!
Kolbe: Gesetzesinitiative ersetzt Aufklärung nicht!
Leipzig. Anlässlich der Verabschiedung einer Bundesratsinitiative zur Neuregelung der Voraussetzungen der nichtindividualisierten Funkzellenabfrage durch die Sächsische Staatsregierung erklärt das Mitglied des Innenausschusses im Bundestag Daniela Kolbe (SPD):
„Eine Präzisierung der Voraussetzungen für den Einsatz von Funzellenabfragen durch Ermittlungsbehörden ist durchaus wünschenswert. Auch die Verwendung der dadurch gewonnenen Daten sollte einschränkender geregelt werden.
Dass die Sächsische Staatsregierung diese Bundesratsinitiative nun startet, werte ich jedoch zudem als Einsicht, dass das Sammeln von Mobilfunkdaten im Umfeld des 19. Februar völlig unverhältnismäßig war. Offensichtlich haben die Proteste der Zivilgesellschaft und der Opposition Wirkung gezeigt.
Dass die beklagte Rechtsunsicherheit bisher noch nicht zu Änderungsbedarf in anderen Bundesländern geführt hat, zeigt, dass Sachsen mit seiner Sammelwut bundesweit allein steht.
Aber die Gesetzesänderungen ersetzten die Aufklärung nicht! Die Vorfälle in diesem Jahr und in den vorigen Jahren müssen umfassend aufgeklärt werden! Die mögliche Änderung der Gesetzeslage entlässt die Staatsregierung nicht aus der Verantwortung, die Rechtmäßigkeit und Verhältnismäßigkeit der massenhaften Datenabfrage auf Basis der geltenden Rechtslage darzulegen und Konsequenzen für das eigene Handeln zu ziehen. Die Betroffenen haben zudem ein Recht darauf zu erfahren ob Daten von ihnen erhoben wurden, welche Daten das waren und warum dies geschah. Hier ist die Staatsregierung noch keinen Schritt voran gekommen.“
Bild: © Harald Wanetschka/Pixelio.de