Staatsregierung muss die Handydatenaffäre endlich aufklären, unabhängig von Battis-Gutachten

Mittwoch, 14. September 2011
Handydatenaffäre: Symbolbild

Zur Veröffentlichung des Gutachtens des Staatsrechtlers Professor Ulrich Battis zur Verhältnismäßigkeit der Anordnung einer nachträglichen Funkzellenabfrage erklärt die Leipziger Bundestagsabgeordnete Daniela Kolbe (SPD):

„Die Sächsische Staatsregierung drückt sich weiter um eine ernsthaft Aufarbeitung der Handydatenaffäre und zündet stattdessen die nächste Nebelkerze. Das Gutachten von Professor Battis ist mit heißer Nadel gestrickt und äußert sich nur allgemein und ohne hinreichend konkrete Bezüge zum 19. Februar zur Frage der Verhältnismäßigkeit von Funkzellenabfragen.

Die Umstände der Erstellung des Gutachtens lassen nur den Schluss zu, dass die Sächsische Staatsregierung ein Gegen-Gutachten in Auftrag gegeben hat. Es ist inhaltlich und vom Zeitpunkt der Veröffentlichung her konkret auf den Bericht des Datenschutzbeauftragen Andreas Schurig bezogen. Für mich verfestigt sich der Eindruck, dass die Sächsische Staatsregierung ihrem Stil treu bleibt und Kritiker wie den Sächsischen Datenschutzbeauftragten mundtot machen will. Eine Unterstützung der Arbeit des Datenschutzbeauftragten, wie sie das Sächsische Datenschutzgesetz vorschreibt, sieht so jedenfalls nicht aus.

Die Sächsische Staatsregierung scheint weiter zu glauben, sie könne mit Ablenkung und Vertuschung die Handydatenaffäre überstehen. Aber weder die Bundesratsinitiative noch das Gegen-Gutachten Professor Battis‘ können vom eigentlichen Erfordernis ablenken: Die konkreten Fälle des Verdachts von unverhältnismäßiger Datensammlung und Datenverwendung rund um den 19. Februar 2011 müssen umfassend aufgeklärt werden! “

Bild: © Grey59/Pixelio.de

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