Gläserne Abgeordnete


Meine Einnahmen und Ausgaben als Abgeordnete

Die Einkommen von Bundestagsabgeordneten sind oft Gegenstand von Diskussionen, weil sie höher als das Durchschnittseinkommen sind. Insbesondere die Zusatzeinnahmen durch Nebentätigkeiten stehen häufig in der Kritik, da sie die Unabhängigkeit des freien Mandats von Abgeordneten in Zweifel ziehen können. Ich persönlich habe keine Einkünfte neben meinem Abgeordneteneinkommen. Da meine Arbeit als Abgeordnete verantwortungsvoll, herausfordernd und zeitintensiv ist, gehe ich auch bewusst keiner Nebentätigkeit nach. Im Folgenden liste ich meine Einnahmen und Ausgaben als Abgeordnete auf, da Sie einen Anspruch auf transparente Auskünfte haben.


Als Bundestagabgeordnete verfüge ich über folgende Einnahmen:

Die Abgeordnetenentschädigung (Diät) beträgt 7 668 € pro Monat (Stand 2011), die voll zu versteuern sind.
Bundestagsabgeordnete erhalten kein Sitzungsgeld. Im Gegenteil, verpassen sie Abstimmungen oder Sitzungstage, etwa wegen Dienstreisen oder Krankheit, werden bis zu 100 € (unentschuldigtes Fehlen) pro Tag abgezogen. 


Amtsausstattung als Bundestagsabgeordnete

Die Kostenpauschale beträgt für jeden Abgeordneten 3.984 € pro Monat und ist steuerfrei. Sie wird für mandatsbezogene Ausgaben gewährt, etwa für die Miete des Bürgerbüros in Leipzig, die Kosten für die Zweitwohnung in Berlin, Informationen der Öffentlichkeit (Druckkosten, Veranstaltungen, Website), weitere Reisekosten, Publikationen, Porto, Repräsentationsaufgaben, 

Die Aufwandspauschale ist steuerfrei und ihre Verwendung muss nicht einzeln gegenüber der Bundestagsverwaltung nachgewiesen werden, so dass die Abgeordneten sie zweckgemäß frei verwenden können, aber umgekehrt auch kein Verwaltungsaufwand entsteht.

Als Abgeordnete erhalte ich Büroräume in einer der Liegenschaften des Deutschen Bundestags in Berlin. Für dieses und für mein Bürgerbüro erhalte ich für die Dauer der Abgeordnetentätigkeit ebenfalls Mobiliar und Computer (vier Desktop-PCs und zwei Laptops für Berliner und Wahlkreisbüro zusammen). Andere Kosten der beiden Büros (z.B. Porto, Büroausstattung Bürgerbüro) muss von der steuerfreien Kostenpauschale bestritten werden.

Weiterhin bezahlt der Bundestag Büro- und Materialkosten in Höhe von bis zu 12.000 € im Jahr für Büromaterial, Software, technische Ausstattung, Fachzeitschriften, Briefpapier, etc. gegen die Vorlage von Einzelnachweisen.


Mitarbeiter/innen

Mir stehen wie allen Bundestagsabgeordneten monatlich 14.978 € (Arbeitnehmer-Brutto) zur Verfügung um meine Teams in Berlin und in Leipzig zu entlohnen. Aus dieser Pauschale können auch bestimmte Dienstreisen meiner Mitarbeiterinnen bezahlt werden. Ebenfalls aus den Mitteln meiner Mitarbeiterpauschale beteilige ich mich anteilig an der Personalkosten für MitarbeiterInnen der Landesgruppe Ost sowie MitarbeiterInnen der Parlamentarischen Linken in der SPD-Bundestagsfraktion.

Diese Mittel erhalte ich selbst nicht, sondern sie werden direkt von der Bundestagsverwaltung an die MitarbeiterInnen ausgezahlt.


Dienstreisen

In meiner Tätigkeit bin ich häufig unterwegs, am liebsten per Bahn und Fahrrad. Der Deutsche Bundestag stellt mir wie anderen Abgeordneten bestimmte Leistungen für Dienstreisen zur Verfügung, dazu zählen

  • innerdeutsche Flüge im Rahmen der Abgeordnetentätigkeit
  • Netzkarte der Deutschen Bahn (1. Klasse) 
  • Nutzung des Bundestags-Fahrdienstes in Berlin 

Weitere mandatsbezogene Fahrtkosten (z.B. ÖPNV, Taxi, Auto) innerhalb des Wahlkreises und zu anderen Veranstaltungen müssen von der steuerfreien Kostenpauschale beglichen werden. 


Altersentschädigung

Die Altersentschädigung der Abgeordneten schließt die Lücke in der Altersversorgung, die Abgeordneten dadurch entstehen, dass sie im Parlament tätig sind anstatt einer anderen Berufstätigkeit nachgehen zu können. Denn für die Abgeordneten werden während der Mandatszeit weder Beiträge an die gesetzliche Rentenversicherung abgeführt noch gilt die Zeit der Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag als Dienstzeit im Sinne des Beamtenversorgungsrechts.

Die Altersentschädigung beträgt nach dem ersten Jahr 2,5 Prozent der Abgeordnetenentschädigung und steigt mit jedem weiteren Jahr der Mitgliedschaft um 2,5 Prozent an. Das entspricht etwa 192 €.  Das Eintrittsalter für die Altersentschädigung wird aktuell stufenweise auf das 67. Lebensjahr erhöht. Die Pension ist voll zu versteuern.


Sonstige Einnahmen

Neben meinem Einkommen aus meiner Abgeordnetentätigkeit habe ich keine weiteren Einkünfte.